Whistle Blowing

Whistle Blowing / Hinweise gemäß Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

  • Warum soll ich eine Meldung abgeben?
  • Was kann ich melden?
  • Wann soll ich eine Meldung abgeben?
  • Wie soll ich eine Meldung abgeben und was passiert, nachdem ich eine Meldung abgegeben habe?
  • Wie kann ich Rückfragen zu meiner Meldung stellen?
  • Was passiert, wenn sich Gemeldetes nicht beweisen lässt?

Warum soll ich eine Meldung abgeben?

Die Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG will sowohl intern gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch extern gegenüber Geschäftspartnern ein korrektes, wertschätzendes und gesetzeskonformes Verhalten sicherstellen. Dies gilt ebenso für die gesetzeskonforme Abwicklung unserer Geschäftsprozesse im Hinblick auf alle für uns einschlägigen gesetzlichen Normen, beginnend von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zollvorschriften.

Dazu hat HERMLE ein Compliance-Managementsystem implementiert, das Schulungen, Dokumentation, Überprüfung der wesentlichen Prozesse und Vorschriften umfasst.

HERMLE erwartet von jedem ein ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten. Wir tolerieren weder Missachtung interner Anweisungen noch rechtswidriges Verhalten.

Mit Ihrer Meldung von Missständen helfen Sie uns bei dieser Aufgabe.
Wir nehmen jede Meldung ernst.

Was kann ich melden?

Sie sollten jeden Missstand melden, der Ihnen ernsthaft Sorge bereitet.

Absicht des Gesetzgebers ist es, dass insbesondere straf- und bußgeldbewehrte Sachverhalte über diesen Kanal gemeldet werden sollen, damit eine systematische Untersuchung dazu gewährleistet ist. Einige Beispiele dazu sind Geldwäsche, Insiderhandel, Korruption, Verstöße gegen das Kartellrecht, Exportkontrollvorschriften, Produktsicherheitsrichtlinien oder Sachverhalte des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Selbst wenn Sie dabei in keinem guten Licht dastehen, bitten wir Sie um Meldung, da Sie uns bei der zukünftigen Einhaltung dieser Vorschriften helfen. Auch wer selbst an den Missständen beteiligt war, darf mit deutlich abgemilderten Konsequenzen rechnen.

Wir sichern Ihnen und allen in der Meldung genannten Personen Vertraulichkeit zu. Ihre Meldung ist willkommen, Sie haben keine Nachteile zu befürchten.

Wann soll ich melden?

Auf mögliches Fehlverhalten sollten Sie hinweisen, sobald Sie überlegt und verantwortungsbewusst zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG oder eine Ihrer Tochtergesellschaften davon erfahren sollte.

Wie soll ich melden? Was geschieht nach der Meldung?

Bitte nutzen Sie den unten stehenden Link auf das durch uns bereitgestellte Meldesystem. Über den Eingang Ihrer E-Mail-Meldung in unser elektronisches Postfach compliance@hermle.de stellen Sie sicher, dass

  • Sie innerhalb der gesetzlichen Frist eine elektronische Eingangsbestätigung für Ihre Meldung zurück an Ihre Absender E-Mail-Adresse erhalten,
  • Ihre Meldung vertraulich beurteilt und untersucht wird
  • Sie spätestens drei Monate nach Eingang der Meldung eine Rückinformation über das Ergebnis bzw. über die geplanten Maßnahmen erhalten

Wie kann ich Rückfragen zu meiner Meldung stellen?

Bitte kontaktieren Sie uns für Ihre Erstmeldung über compliance@hermle.de, um eine ordnungsgemäße Ersterfassung, Dokumentation und Rückinformation über deren Eingang sicherzustellen. Bei Rückfragen zu Ihrer Meldung können Sie sich gerne direkt an unsere Abteilung Compliance werden.

Senden Sie dazu eine Mail an compliance@hermle.de

Bitte nehmen Sie dabei Bezug auf Ihre Ursprungsmeldung.

Was passiert, wenn sich Gemeldetes nicht beweisen lässt?

Wir schützen Sie und nehmen Ihre Rechte ernst.

Wer überlegt und verantwortungsbewusst eine Meldung erstattet, hat keine Nachteile zu befürchten. Dies auch, wenn sich im Zuge der Klärung und Untersuchung herausstellt, dass der in der Meldung geschilderte Sachverhalt nicht zutrifft.

Auch in diesem Fall behandeln wir Ihre Identität selbstverständlich vertraulich. 

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